Haushaltsbuch
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Der Vertrag verlängert sich in drei Tagen — und niemand weiß, ob die Kündigung noch rechtzeitig ankommt. Fristen im Kleingedruckten, Word verschiebt das Anschriftfeld, und am Ende läuft das Abo ein Jahr weiter.
Die Kündigungs-Werkbank berechnet den Stichtag und baut den Brief nach DIN 5008 — fertig zum Einwurf.
Ein AURIFEXA-Original — entworfen und gebaut im eigenen Atelier. Fristen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Dieses Werkzeug ist kostenlos. Konto anlegen — ohne Zahlungsdaten — und direkt herunterladen.

| Plattform | Browser |
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| Preis | Gratis — Registrierung genügt |
Eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende bedeutet: Das Kündigungsschreiben muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit beim Vertragspartner eingegangen sein. Maßgeblich ist der Zugang — der Tag, an dem das Schreiben den Empfänger erreicht —, nicht der Tag des Absendens und nicht der Poststempel. Wer die Frist rechnen will, braucht drei Angaben aus dem Vertrag: den Laufzeitbeginn, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist selbst. Von dort wird rückwärts gerechnet: Laufzeitende bestimmen, Frist abziehen, Postlaufzeit großzügig einplanen. Ein Beispiel: Endet ein Vertrag am 31. Dezember und gilt eine Frist von drei Monaten, muss die Kündigung spätestens am 30. September vorliegen — angekommen, nicht bloß abgeschickt.
Tückisch sind Verlängerungsklauseln: Wird der Stichtag verpasst, verlängert sich der Vertrag, je nach Klausel um Monate oder ein weiteres Jahr. Bei vielen neueren Verbraucherverträgen ist nach der Erstlaufzeit eine monatliche Kündigung möglich — ob das für den eigenen Vertrag gilt, hängt von Vertragstyp und Abschlussdatum ab. Ein Blick ins Kleingedruckte ersetzt hier jede Faustregel.
Viele Verbraucherverträge lassen sich heute in Textform kündigen — also ohne eigenhändige Unterschrift, etwa per E-Mail. Für Arbeitsverträge und Wohnraummietverträge verlangt das Gesetz dagegen weiterhin die Schriftform: ein Schreiben auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Welche Form der eigene Vertrag verlangt, steht in der Kündigungsklausel. Wer unsicher ist, wählt den unterschriebenen Brief — er erfüllt beide Anforderungen.
Im Streitfall muss derjenige, der kündigt, den rechtzeitigen Zugang beweisen. Als praktikabelste Versandart gilt das Einwurf-Einschreiben: Der Zusteller dokumentiert, wann er die Sendung in den Briefkasten eingeworfen hat. Das Übergabe-Einschreiben wirkt strenger, hat aber eine Schwäche — trifft der Zusteller niemanden an und wird die Sendung nicht abgeholt, ist der Zugang gerade nicht gesichert. Bei besonders wichtigen Kündigungen bleiben als Alternativen die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder der Bote, der den Einwurf bezeugen kann. In jedem Fall gilt: Einlieferungsbeleg aufbewahren und eine schriftliche Kündigungsbestätigung anfordern.
In bestimmten Situationen darf ein Vertrag außerordentlich gekündigt werden, ohne die reguläre Frist abzuwarten. Typische Anlässe sind Preiserhöhungen bei Energie- oder Telekommunikationsverträgen, ein Umzug an einen Ort, an dem der Anbieter seine Leistung nicht erbringen kann, oder Beitragsanpassungen bei Versicherungen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Vertragstyp, und die Zeitfenster für eine Sonderkündigung sind oft kurz. Wer einen solchen Grund hat, sollte zügig handeln, die Kündigung ausdrücklich als Sonderkündigung bezeichnen und den Anlass benennen — sonst wird sie im Zweifel als reguläre Kündigung zum nächstmöglichen Termin gewertet.
Die Kündigungs-Werkbank verbindet beide Hälften der Aufgabe. Der Fristenrechner ermittelt den Stichtag: den Tag, bis zu dem die Kündigung spätestens beim Vertragspartner eingegangen sein muss — statt Kleingedrucktes und Kalender von Hand abzugleichen. Gleichzeitig baut die Werkbank das Kündigungsschreiben nach DIN 5008: Anschriftfeld an der Normposition, sauberes Raster, passend für den Fensterumschlag. So gehen Frist und Form nicht getrennte Wege — das Schreiben ist rechtzeitig fertig und sieht so aus, dass ein Vertragspartner es ernst nimmt. Nach kostenloser Registrierung ist das Werkzeug frei nutzbar; gerade bei Verträgen, die sich in wenigen Tagen verlängern würden, zählt dieser Vorsprung.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.
Sie brauchen drei Angaben aus dem Vertrag: Laufzeitbeginn, Laufzeit und Kündigungsfrist. Vom Laufzeitende rechnen Sie die Frist rückwärts — bis zu diesem Stichtag muss die Kündigung beim Anbieter eingegangen sein. Maßgeblich ist der Zugang des Schreibens, nicht das Absendedatum oder der Poststempel. Der Fristenrechner der Kündigungs-Werkbank übernimmt diese Rechnung und nennt den Stichtag.
Viele Verbraucherverträge lassen sich in Textform kündigen, also auch per E-Mail ohne Unterschrift. Arbeitsverträge und Wohnraummietverträge verlangen dagegen die Schriftform: Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Was für Ihren Vertrag gilt, steht in der Kündigungsklausel. Im Zweifel ist der unterschriebene Brief die sichere Wahl — er erfüllt beide Anforderungen und lässt sich besser nachweisen.
Ja, denn im Streitfall müssen Sie den rechtzeitigen Zugang beweisen. Praktikabel ist das Einwurf-Einschreiben: Der Zusteller dokumentiert den Einwurf in den Briefkasten. Das Übergabe-Einschreiben kann scheitern, wenn niemand öffnet und die Sendung nicht abgeholt wird. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf und fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Kündigungsbestätigung des Anbieters an.
Ein Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, ohne die reguläre Frist abzuwarten. Typische Anlässe: Preiserhöhungen bei Energie- oder Telekommunikationsverträgen, ein Umzug an einen Ort, an dem der Anbieter nicht liefern kann, oder Beitragserhöhungen bei Versicherungen. Die Voraussetzungen hängen vom Vertragstyp ab, die Fristen sind meist kurz — zügig handeln und den Grund benennen.
Die Kündigungs-Werkbank ist ein kostenloses Werkzeug von AURIFEXA und läuft direkt im Browser. Nach der kostenlosen Registrierung berechnet der Fristenrechner den Stichtag, bis zu dem die Kündigung eingegangen sein muss, und die Werkbank baut das Kündigungsschreiben nach DIN 5008 — passend für den Fensterumschlag. Eine Rechtsberatung ersetzt das Werkzeug nicht.